Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B2N Social Media Services, Frauke Bitomsky, Tristan Büchtmann & Stefanie Norden GbR (nachstehend „B2N“ genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen B2N und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§2

Vertragsschluss

(1) Ist der Auftrag des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen.

(2) Angebote unsererseits sind freibleibend.

§ 3

Vertragsgegenstand

(1) B2N erbringt, aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, Leistungen mit unterschiedlichen Leistungsumfang im Bereich Social Media Marketing, Erstellung von Webpräsentationen und thematischer Netzwerke, zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und Informationsverteilung.

(2) Der Leistungsumfang, wird auf den Bedarf des Kunden abgestimmt und individuell vertraglich geregelt.

(3) Die Erreichbarkeit und der volle Umfang der Leistung von Drittanbietern oder die Fortführung von Leistungen des Drittanbieters, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung von B2N. B2N übernimmt hierfür auch keine Garantie.

(4) Die Ausführung des Auftrags durch B2N erfolgt erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Daten.

(5) B2N ist berechtigt, Dritte mit der der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen.

§ 4

Leistung von Drittanbietern

(1) Muss B2N zur Erfüllung des Auftrags des Kunden, Verträge mit Drittanbietern (z.B. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen oder Anbietern von Webspace) abschließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Stellvertretung des Auftraggebers.

(2) B2N erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. B2N ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, B2N hierzu Vollmacht zu erteilen.

(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von B2N abgeschlossen werden, sind B2N die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 5

Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, B2N alle Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und das Material, die er B2N zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber hat B2N von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.

(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit B2N abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

§ 6

Vergütung

(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann B2N für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von B2N zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch B2N ersetzt.

(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von B2N nichts anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(4) Bei einmalig zu erfüllenden Aufträgen erfolgt die Rechnungstellung nach Abnahme. Bei Aufträgen für die durch B2N Leistungen über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten erbracht werden, vereinbaren die Parteien monatliche oder pro Quartal zu leistende/ nach Arbeitsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen.

§ 7

Haftung

(1) B2N haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) B2N haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der Abnahme.

(7) B2N haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. B2N ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. B2N übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die angebotenen Dienstleistungen oder evtl. Markenrechtsverletzungen durch die Kunden-URL entstehen. Entsprechendes gilt für die vom Kunden vorgenommenen Erstellungs- und Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Empfehlungen von B2N. B2N haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain/ Webpräsenz nur, wenn B2N sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.

(8) B2N erstellt die Leistung nach dem gegenwärtigen Stand der Technik. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet B2N nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert.

§ 8

Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9

Nutzungsrechte

(1) B2N räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite/ Webauftritten oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von B2N gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von B2N und sind zusätzlich zu vergüten.
(3) B2N ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. B2N hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite.
(4) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von B2N vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von B2N.
(5) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

§ 10

Herausgabe von Daten

(1) B2N übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann B2N ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
(2) Hat B2N dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von B2N verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

§ 11

Sonstiges

(1) B2N speichert die Kundendaten ausschließlich für Vertrags- und Verwaltungszwecke.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Auftrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

§ 12

Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 13

Gerichtstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von B2N Gerichtsstand; B2N ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz von B2N als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz von B2N Erfüllungsort