Facebook-Datenschutz auf der Kippe: In der letzten Woche machte eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorfs die Runde, die aus Datenschutz-Gründen den Facebook-Like-Button und Social Plugins für rechtswidrig erklärte. Das Urteil hat sich rasend schnell verbreitet, denn es betrifft sehr viele Websites. Wer nicht entsprechend nachbessert, riskiert eine Abmahnung.

Und dabei ist eine gute Vernetzung Deiner Präsenzen wichtig, damit Deine Fans und Leser wissen, wo überall sie Dich finden können. Wie soll das nun noch gehen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen?

Zu allererst: Keine Panik! Diese Entscheidung ist für Webseitenbetreiber vielleicht ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Auf eine gute Vernetzung musst Du nämlich trotzdem nicht verzichten.

 

Facebook-Datenschutz: Warum der Facebook-Button rechtswidrig sein könnte

 

Wozu die Vernetzung?

Die meisten Deiner Blogleser oder Webseitenbesucher wissen nicht, wo sie Dich noch überall finden können. Und wahrscheinlich werden sie nicht jedes Netzwerk nach Dir durchsuchen. Hast Du also einen Twitter-Nutzer mit deinem Deinem Blog überzeugt, und er sieht, dass Du ebenfalls auf Twitter aktiv bist, wird er sich sehr wahrscheinlich dort mit Dir vernetzen.

 

Auch, wenn es alltäglicher wird, Unternehmen in den sozialen Netzwerken zu suchen, nutzen viele Menschen noch immer die Suchmaschinen, vorneweg Google. Finden sie auf diesem Weg auf Deine Webseite und sehen dort, dass auch in den sozialen Netzwerken aktiv bist, ist die Chance gut, dass sie dich auch dort suchen und, wenn ihnen Deine Präsenzen dort gefallen, mit Dir vernetzen.

Kurzum: Indem Du auf Deiner Webseite anzeigst, wo Du überall zu finden bist, führst Du mehr Leute zu genau diesen Präsenzen, die sich dort mit Dir verbinden.

 

Facebook-Datenschutz in Gefahr

Für diese Vernetzung gibt es eine ganze Reihe von Lösungen. Eine ist zum Beispiel das Page Plugin von Facebook, das auf der Webseite eingebaut werden kann. Dadurch werden dem Webseitenbesucher der Like Button der Facebook-Seite, die Anzahl der Fans und die Profilbilder einiger Fans angezeigt. Auch für andere Netzwerke wie zum Beispiel Twitter gibt es ähnliche Lösungen. Zudem können in Blogs Plugins installiert werden, die unter jedem Artikel sogenannte Social Share Buttons anzeigen, die es Lesern ermöglichen, mit einem Klick den Artikel in sozialen Netzwerken zu teilen.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht den Datenschutz durch durch das Page Plugin gefährdet. Das Facebook Page Plugin zum Beispiel sammelt Daten der Webseitenbesucher und gibt diese an Facebook weiter. Dies geschieht direkt, wenn die jeweilige Webseite besucht wird, unabhängig davon, ob die Seitenbesucher Facebook-Mitglieder sind oder nicht. Ist der Seitenbesucher ein Mitglied bei Facebook und parallel zum Seitenbesuch dort eingeloggt, werden die Daten seines Surfbesuchs bei Facebook mit seinem Profil verknüpft.

Das Urteil des Landgerichts bezieht sich auf das Page-Plugin von Facebook. Wenn man der Urteilsbegründung folgt, sind aber auch der Like-Button sowie alle Dienste betroffen, die ohne voriges Einverständnis Nutzerdaten sammeln und an die sozialen Netzwerke weiterleiten. Dadurch sind auch das Facebook Conversion Pixel oder in die Webseite eingebettete Beiträge und Videos von Facebook betroffen.

Im Falle der Social Share Buttons ist derzeit eine 2-Klick-Lösung am sichersten. Bei diesen Buttons werden erst nur Grafiken eingeblendet. Durch einen Klick darauf wird dem Leser eine kurze Erklärung eingeblendet, dass durch den zweiten Klick (das tatsächliche Teilen eines Blogartikels) seine Daten an das jeweilige Netzwerk weitergegeben werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle nicht über diesen Beschluss ärgern. Er ist zwar noch nicht rechtssicher, allerdings sollte man ihn deshalb nicht ignorieren. Auch mir ist der Datenschutz sehr wichtig. Außerdem bedeutet dieses Urteil nicht, dass Du nun jede Vernetzung Deiner verschiedenen Online-Präsenzen aufgeben musst. Denn Vernetzung und Facebook-Datenschutz müssen sich absolut nicht ausschließen.

 

Was bedeutet das alles für Dich?

Sofern Du es noch nicht getan hast, solltest Du nun dringend Deine Webseite und Deinen Blog überprüfen und alle Plugins deaktivieren, die von dem Urteil des Gerichts betroffen sind. Denn eine Abmahnung kann teuer werden.

Auf eine Vernetzung verzichten musst und solltest Du natürlich trotzdem nicht. Einfache Links sind nach wie vor erlaubt. Statt das Facebook Page Plugin zu nutzen, kannst Du den Link zu Deiner Facebook-Seite setzen. Wer keinen Textlink mag, kann auch das von Facebook zur Verfügung gestellte Icon mit dem Facebook Logo auf seiner Seite einbauen und mit dem Link zur Facebook-Seite hinterlegen.

Da alle Plugins, die noch Inhalte anderer Webseiten aufrufen müssen, die Ladezeit Deiner eigenen Webseite reduzieren, dürfte diese Umstellung sogar ein kleiner Geschwindigkeits-Booster für Deine Seite sein.
Für WordPress-Nutzer interessant ist das Plugin Shariff Wrapper: Es hat die 2-Klick-Lösung weiterentwickelt und verwendet nur statische Links. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Statt Beiträge einzubetten, kannst Du auch auf diese verlinken. Die URL eines Facebook-Beitrages findest du, wenn Du auf die Zeitangabe davon klickst:

Facebook-Datenschutz

Hast Du Deine Webseite bereits umgestellt? Und wie denkst Du über die Entscheidung des Gerichts und den Facebook-Datenschutz?

 

Artikel zum Thema:

Schwindt-PR: Wie es auch ohne Social Plugins geht

Allfacebook.com: FAQ zum Urteil des Landgerichts

datenschutzbeauftragter-info.de: Facebook Like-Button ist wettbewerbswidrig

t3n.de: LG Düsseldorf verbietet Like-Button

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Frauke Bitomsky

Frauke Bitomsky ist Texterin im Team von B2N Social Media Services. Unser Team unterstützt kleine Unternehmen, sich auch als Anfänger und mit wenig Zeit im Social Web bekannt zu machen. Hier erfährst Du, wie wir auch Dir helfen können, online neue Interessenten zu gewinnen.

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1 Comment

  1. Es bleibt abzuwarten, wie es weitergeht mit dem Datenschutz und seinen Verfechtern. Zeitweilig kann diese aktuelle Entscheidung als “Bevormundung” ausgelegt werden. Datenschützer entscheiden mit solchen Vorgehen über das Für und Wider des Internets.

    Es bleibt uns als Medienmenschen nichts anderes übrig, als den Anforderrungen irgendwie gerecht zu werden. Dabei bleibt aber oft der Nutzen, sich schnell und einfach zu vernetzen, auf der Strecke oder zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

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