Nachdem wir uns im Rahmen unserer Reihe zu Social-Media-Recht bereits mit dem Thema des Impressums im Social Web befasst haben, behandeln wir heute im ersten von zwei Artikeln das Urheberrecht und gängige Probleme damit im Social Web.

Natürlich können wir trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für unsere Aussagen zu Rechtsfragen übernehmen. Wende Dich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt. Wir verzichten auch auf eine genaue Darlegung rechtlicher Hintergründe oder Details, die besser bei den bloggenden Rechtsanwälten aus unseren Linktipps nachgelesen werden können. Dieser Artikel soll häufig gemachte Fehler bezüglich des Urheberrechtes im Social Web aufzeigen und vor jenen warnen.

 

Urheberrecht: Was Du bei Texten und Teilen von Inhalten beachten musst

 

Deutsches Recht gilt auch im Internet

Im Social Web darf ohnehin alles geteilt und benutzt werden, das Internet ist voller frei verfügbarer Texte, Bilder, Videos, Musik etc., das darf dann doch auch alles beispielsweise auf dem eigenen Blog verwendet werden, nicht wahr?

Falsch.

Tatsächlich kannst Du davon ausgehen, dass der Großteil dieser Medien urheberrechtlich geschützt sind, was grundlegend bedeutet, dass Du zur Nutzung eine Erlaubnis benötigst. Hast Du diese nicht, gehst Du das Risiko einer kostspieligen Abmahnung ein.

Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke geht sogar noch weiter und sagt: Social Media Marketing ohne Urheberechtsverstöße ist nicht möglich. Der Grund liegt darin, dass das deutsche Recht mit der technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten hat und somit Vorgänge, die im Social Web alltäglich sind (z. B. das Teilen eines Fotos auf Facebook oder bereits das Vorschaubild, wenn man über Facebook einen Link teilt), bereits Rechtsverstöße darstellen können. Zudem ist es in Deutschland einfacher, als Rechteinhaber diese Verstöße zu ahnden, da Abmahnungen verschickt werden können und man nicht gleich vor Gericht ziehen muss.

Ein ganzer Wirtschaftszweig hat sich inzwischen darauf verlegt, Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren und Abmahnungen im Hunderter- oder Tausenderpack pro Woche zu verschicken. Es ist also ratsam, einige Regeln zu beachten, um sich solche bösen Überraschungen zu ersparen.

 

Social Media und Urheberrecht: Texte

Urheberrecht entsteht für ein Medium nur, wenn es eine bestimmte, sogenannte Schöpfungshöhe, sprich eine gewisse geistige Leistung, erreicht. Wann dies der Fall ist, ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifelsfall solltest Du also sicherheitshalber davon ausgehen, es mit einem urheberrechtlich geschützten Text zu tun zu haben.

Hierbei ist auch sowohl Form, Qualität als auch Länge des Textes zweitrangig. Werden nur Fakten aufgezählt, ist der Urheberrechtsschutz weniger wahrscheinlich, doch je mehr Individualität und Kreativität in einem Text steckt, desto wahrscheinlicher handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Geschützt ist an einem Text jedoch lediglich sein Wortlaut, nicht die dahinter stehenden Ideen. Wenn Du einen Text also umformulierst, ist dies nach Urheberrecht zulässig. Der Autor wird es dennoch zu schätzen wissen, wenn Du auf seinen Artikel verlinkst, wenn Du seine Ideen aufgreifst.

Willst Du nicht umformulieren, besteht die Möglichkeit des Zitates. Doch auch hier sind die Grenzen eng gesteckt, wie Thomas Schwenke in seinem Artikel “Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)” ausführlich beschreibt.

Generell ist es aus mehreren Gründen nicht ratsam, fremder Texte zu kopieren. Es ist sowohl rechtlich sicherer als auch Deinen Kommunikationszielen zuträglicher, wenn Du mit eigenen Worten niederschreibst, was Du zu sagen hast.

 

Das Teilen von Inhalten in Social-Media-Plattformen

Auch Inhalte, die auf Social-Media-Plattformen geteilt werden, verlieren damit nicht automatisch jeglichen Schutz durch das Urheberrecht. Hierbei sind zwei Punkte wichtig:

  • besitzt der Nutzer, der beispielsweise ein Bild bei Facebook hochgeladen hat, das Recht an diesem Bild?

und

  • darf man Inhalte außerhalb dieser Plattform teilen?

 

Lädt jemand ein Bild auf Facebook hoch, ohne dessen Rechte zu besitzen, begeht er einen Urheberrechtsverstoß. Und ebenso jeder, der dieses Bild auf Facebook weiterteilt. Besitzt er die Rechte jedoch, ist auch das Teilen problemlos.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man dieses Bild dann herunterladen und beispielsweise in seinem Blog verwenden darf. Die Inhalte sind gemäß der AGB der meisten sozialen Netzwerke lediglich zum Teilen innerhalb der Plattform freigegeben. Der Ersteller behält weiterhin die Rechte an diesen Inhalten.

Besonders schwierig und vor allem kostspielig kann es werden, wenn diese Inhalte rechtswidrig zu geschäftlichen Zwecken, z. B. im Rahmen einer Marketingkampagne, eingesetzt werden.

Will man Inhalte einer Plattform anderweitig verwenden, ist das nur möglich, wenn eine sogenannte Embedding-Funktion angeboten wird. Dabei wird mittels Code beispielsweise ein Youtube-Video in einen Blogbeitrag eingebettet (siehe unten).

 

Quelle und weitere Info: Thomas Schwenke: Teilen im Netz – oder die rechtlichen Grenzen und Gefahren der Verwendung von User Generated Content bei Facebook, Google+, Youtube, Twitter, Instagram & Co

 

Im zweiten Teil dieser Reihe werden wir uns mit den häufigen Problemen rund um Bilderrechte im Social Web sowie Haftungsfragen befassen. Zur Vertiefung des Themas empfehlen wir den ersten Teil des Interviews von Fanpage Karma mit Thomas Schwenke.

 

Links:

drschwenke.de/

lawbster.de

internet-law.de

socialmediarecht.wordpress.com

Dieser Artikel erschien erstmalig am 09.10.2013 und wurde am 17.10.2017 aktualisiert.

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Stefanie Norden

Stefanie Norden ist Pinterest Virtual Assistant im Team von B2N Social Media Services. Unser Team unterstützt kleine Unternehmen, sich auch als Anfänger und mit wenig Zeit im Social Web bekannt zu machen. Hier erfährst Du, wie wir auch Dir helfen können, online neue Interessenten zu gewinnen.

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